Als Notariat sind wir zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gesetzlich dazu verpflichtet, alle Geschäfte besonders sorgfältig zu prüfen, bei denen Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführt werden.

Auch aus diesem Grund müssen wir die Identität der involvierten Vertragsparteien und – gegebenenfalls – auch jene der wirtschaftlichen Eigentümer  (das sind jene natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Vertragspartei letztlich steht oder in deren Auftrag sie handelt) stets feststellen, und muss die Identität der Beteiligten durch die persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen werden.

Bei Verdachtsfällen der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht die gesetzliche Verpflichtung, der Geldwäschemeldestelle beim Bundeskriminalamt eine entsprechende Meldung zu erstatten, wobei die weitere Durchführung bzw. Durchführbarkeit des betroffenen Geschäftes in einem solchen Verdachtsfall dann von der Reaktion der Behörde abhängt, die das Geschäft bzw. die involvierten Vertragsparteien einer eigenen Prüfung zu unterziehen hat.