Eine Patientenverfügung dient dazu, bestimmte medizinische Behandlungen abzulehnen oder Behandlungswüsche zu äußern für den Fall, dass man selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist. Es ist zwischen beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen zu unterscheiden. Für eine beachtliche Patientenverfügung bestehen keine Formvorschriften, können also von jedem selbst errichtet werden. Der behandelnde Arzt hat hier allerdings einen gewissen Spielraum und muss sich nicht an die Anweisungen halten, wenn er gute Gründe dafür hat. Die verbindliche Patientenverfügung lässt keinen Spielraum zu und der Arzt muss sich streng daran halten. Bei einer verbindlichen Patientenverfügung sind einige Formalitäten zu beachten, wie ein Beratungsgespräch mit einem Arzt und Errichtung vor einer Urkundsperson, wie einem Notar. Wichtig ist, dass die verbindliche Patientenverfügung alle acht Jahre zu erneuern ist, da sie ansonsten nur zu einer beachtlichen Patientenverfügung wird. Jede Patientenverfügung kann jederzeit formfrei widerrufen werden.